Auswirkungen der Bundes-Immissionsschutzverordnung


Worauf müssen Sie achten?

Bemerkungen

Die Übergangsfrist läuft mit dem 1. November 2004 für alle bestehenden Heizungen ab.

Stellen Sie fest, ob Ihre Heizung von dieser Verordnung betroffen ist?

Wenn ja, dann gibt es zwei Lösungen:
  • Nachbesserung Ihrer Heizung
    Lassen Sie überprüfen, ob durch eine technische Nachbesserung die künftig zulässigen Höchstwerte eingehalten werden.
  • Neue Heizung
Sie entscheiden sich für eine neue Heizung:
  • Lassen Sie sich darüber beraten, welche Energie Sie durch eine neue Heizung einsparen werden.
  • Warten Sie mit ihrer Entscheidung nicht bis zum Fristablauf 1. November 2004.
  • Sparen Sie Reparaturkosten
  • Reskieren Sie keinen Totalausfall bei klirrender Kälte
  • Je früher der Austausch erfolgt, umso eher amortisiert sich Ihre Investition.
Nutzen Sie die neue Brennwert-Technologie

Sie erhaltem mit der neuen Heizung einen erhöhten Komfort bezüglich:
  • Bedienung
  • Regelung
  • Brauchwasserbereitung
  • Energieeinsparung bis zu 40%



Schalten Sie zur sicheren Klärung dieser Frage einen Fachmann ein.



Schalten Sie einen Meisterbetrieb ein.





Entscheiden Sie sich für eine energiesparende Lösung.




Die Risiken einer zu späten Entscheidung:
  • Je näher der Termin, umso wahrscheinlicher werden Lieferengpässe und Preiserhöhungen durch eine erhöhte Nachfrage
  • Veraltete Heizungen fallen häufiger aus.
  • Vermeiden Sie Wärmeverluste durch:
    • Abgasverluste durch den Schornstein
    • Wärmeverluste durch schlechte Isolierung der Kessel
    • Auskühlungsverluste durch ungünstige Brennerlaufzeiten
  • Folge: mangelhafte Energieausbeute nur bis 65%


Wir beraten Sie informativ und umfassend. Rufen Sie uns an unter: 05139 - 87 95 2.